Stadt Schwabach

Steuerverwaltung

Ludwigstraße 16

91126 Schwabach

steuerverwaltung@schwabach.de

 

Mitteilung eines Eigentümerwechsels

 

Hinweis

Mit dieser Mitteilung können Sie eine Änderung der Eigentumsverhältnisse bei einem Objekt melden. Sollten Sie einen Eigentumswechsel für mehrer Objekte melden, müssen Sie die Anwendung für jedes Objekt gesondert aufrufen. Zum Ausfüllen ist der jeweilige Grundabgabenbescheid erforderlich, da Sie aus diesem Bescheid die PK-Nummer benötigen. Außerdem benötigen Sie den Grundbuchauszug sowie das Schlüsselübergabeprotokoll in Dateiform.

Grundsteuer

Bei der Grundsteuer geht die Steuerschuldnerschaft nicht gleichzeitig mit dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt auf den Erwerber über. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Überganges von Besitz, Nutzen und Lasten. Der Eigentümer wird immer erst zum nächsten 1. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres Steuerschuldner (§§ 9, 17 Grundsteuergesetz). Für das Jahr des Verkaufes muss die Grundsteuer daher noch vom Verkäufer entrichtet werden. Ein privatrechtlicher Ausgleich zwischen Käufer und Verkäufer wird dadurch allerdings nicht ausgeschlossen.

Abfall- und Straßenreinigungsgebühren

Diese Gebühren werden satzungsgemäß ab dem 01. des auf den Übergang des Besitz, Nutzen und Lasten folgenden Monats auf den Erwerber umgeschrieben.

Einleitungsgebühren für Niederschlags- und Schmutzwasser

Die Gebühr geht jeweils mit dem Tag des Übergangs von Nutzen und Lasten (Schlüsselübergabeprotokoll) auf den Erwerber über.

Angaben zum bisherigen Eigentümer
Angaben zum Objekt
Angaben zum neuen Eigentümer
Anlagen hinzufügen

Bitte laden Sie hier den Grundbuchauszug sowie das Schlüsselübergabeprotokoll hoch.

Es können die Dateiformate mit den Endungen .pdf, .jpg, .jpeg, .png verwendet werden (max. 2 MB).

Rückfragen und Übermittlung

Bitte geben Sie für Rückfragen mindestens eine beteiligte E-Mail-Adresse an.

Als Nachweis für Ihre Unterlagen, können Sie sich eine Kopie per E-Mail zusenden lassen.

Erst durch betätigen der Schaltfläche Absenden, wird Ihre Mitteilung an die Stadt Schwabach übermittelt.