Stadt Schwabach

Gutachterausschuss

Albrecht-Achilles-Straße 6/8

91126 Schwabach

gutachterausschuss@schwabach.de

09122 860-525

 

 

 

Antrag auf Bodenrichtwertauskunft nach § 196 BauGB

Hinweis
Beantragung

Hinweis:

 

Die unentgeltliche Einsichtnahme der aktuellen Bodenrichtwerte ist jederzeit über den Bayernatlas unter folgendem Link möglich: bodenrichtwerte.bayern.de

 

Wenn Sie dennoch eine schriftliche kostenpflichtige Auskunft wünschen, ist das mit diesem Antragsformular möglich. Dabei handelt es sich um eine behördlich hoheitliche Tätigkeit. Die hierfür zu erhebende Gebühr kompensiert den damit verbundenen Aufwand des Gutachterausschusses mit der individuellen Auskunftserteilung.

Antragsteller*in

 

Der Bodenrichtwert wird für das/die nachfolgend genannte/n Objekt/e und Bewertungsstichtag/e benötigt:

Objekt 1:

Gebühr: 40,00 €

 

*Stichtag der Bodenrichtwerte:

Die Bodenrichtwerte werden ab 2022 regelmäßig zum 01.01. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt (01.01.2022, 01.01.2024 usw.).

 

Die Bodenrichtwerte im Zeitraum von 1980 bis 2021 wurden regelmäßig zum 31.12. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt (31.12.1980, 31.12.1982 usw.).

 

Für die Erbschafts- und Schenkungssteuerfälle, die entsprechend nach dem Jahressteuergesetz 1997 zu bewerten sind, liegen zum Stichtag 01.01.1996 Bodenrichtwerte vor.

 

 

Weiteres Objekt:

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