Stadt Schwabach

Steuerverwaltung

Ludwigstraße 16

91126 Schwabach

steuerverwaltung@schwabach.de

 

Anmeldung eines Hundes

Allgemeine Informationen

 

Im Laufe der Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • bei Zuzug mit Hund nach Schwabach: Nachweise über die Hundsteuerzahlung des laufenden Jahres bei der vorherigen Gemeinde/Stadt
  • Eventuell ein Negativzeugnis bei Kampfhunderassen oder Nachweis über Ausübung der Jagd

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

 

 

Organisationsbezogene Daten
1. Angaben zum Hundehalter
2. Angaben zum Hund

Herkunft des Hundes

Hinweise zum Halten von Hunden und Kampfhunden

  • Soweit die Hundesteuer im Lastschriftverfahren von Ihrem Bankkonto eingezogen werden soll, bitten wir Sie, das ebenfalls zum Herunterladen vorliegende Ermächtigungsformular mit der Anmeldung zurückzusenden.
  • Durch die Unterschrift wird die Zustimmung erteilt, dass bei Kampfhunden die Angaben an das Ordnungsamt weitergegeben werden dürfen. Bei anderen Hunden entfällt diese Regelung.   

Die Erlaubnis zum Halten von Kampfhunden ist für Halter im Bereich der Stadt Schwabach beim Ordnungsamt, Nördliche Ringstraße 2 a-c, zu beantragen.
 
Das Gesetz sieht im übrigen – z.B. auch bei der Einstufung als Kampfhund – verschiedene Ausnahmemöglichkeiten vor. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, kann beim Ordnungsamt erfragt werden, das generell für den Vollzug dieser Vorschriften zuständig ist.
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung oder fragen unter
steuerverwaltung@schwabach.de

Telefon: 09122 860-491 od. 232
Fax-Nr.: 09122 860-473

Fragebogen

Sie werden gebeten, falls ein Elternteil Ihres Mischlings unter die Kategorie "Kampfhunde" fällt, die entsprechende Rasse anzukreuzen oder dies zu verneinen.

 

Falls zutreffend, geben Sie uns bitte nachfolgend an, um welche Rassen es sich bei den Eltern Ihres Hundes handelt.


Ich versichere, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Zugleich ist mir bekannt, dass wissentlich falsch getätigte Angaben ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge haben kann.