Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Stiftungsmitteln
für die von der Stadt Schwabach verwalteten Stiftungen
Ohne die nachstehenden Angaben ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich (Art. 6 Abs. 1 DSGVO)
Die Stiftungsverwaltung der Stadt Schwabach arbeitet im Auftrag für die von ihr verwalteten rechtlich unselbständigen und selbständigen Stiftungen. Sie erfüllt dabei ausschließlich den in der Stiftungssatzung und im Stiftungsgeschäft ausgedrückten Stifterwillen.