Stadt Schwabach
Lebensmittelüberwachung
Nördliche Ringstr. 2 a-c
91126 Schwabach
lebensmittelueberwachung@schwabach.de
Lebensmittelunternehmer;
Meldung von Betrieben zur Registrierung
Betreff: Meldung als Lebensmittelunternehmer nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.
Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten.
Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.
Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.
Ihre Angaben Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.
Antragsdaten Bitte geben Sie die Betriebsdaten an.
Lassen Sie uns hier wissen welche Betreibsart / Tätigkeit SIe ausüben
1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt