Stadt Schwabach

Umweltschutzamt

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Abfallerzeugernummer beantragen

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Information zur Abfallerzeugernummer

 

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer. 

 

Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

 

Sie kennzeichnet den Ort an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können. Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen. Dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten.

Daten des Antragstellers
Daten des Abfallerzeugers
Vorhaben
Wo fällt der Müll an?
AVV-Nummer

Hinweis:

 

Die AVV Nummer kann hier nachgeschlagen werden

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