Stadt Schwabach
Umweltschutzamt
Albrecht-Achilles-Straße 6/8
91126 Schwabach
umweltschutzamt@schwabach.de
09122 860 341
Information zur Abfallerzeugernummer
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.
Sie kennzeichnet den Ort an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können. Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen. Dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten.
Antrag erfolgt als*
Firmenname*
Staatsangehörigkeit*
Sind Sie selbst der Abfallerzeuger?
Vorname*
Nachname*
Straße*
Nummer*
PLZ*
Ort*
E-Mail*
Telefon
Hausnummer*
Postleitzahl*
Art / Bezeichnung der gefährlichen Abfälle
Schlüsselnummer
Menge
Hinweis:
Die AVV Nummer kann hier nachgeschlagen werden
AVV-Nummer
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