Stadt Schwabach
Standesamt
Nördliche Ringstr. 2a-c
91126 Schwabach
Eheschließung;
Antrag zur elektronischen Datenabfrage für die Eheschließung
Allgemeine Informationen
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin gestellt werden!
Die zur Eheschließung benötigten Unterlagen können vom Standesamt Schwabach, soweit möglich, direkt von dem zuständigen Standesamt bzw. der zuständigen Meldebehörde angefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Datenabruf/Einsichtnahme außerhalb Bayerns (Geburtsregister, Melderegister, ggf. Register der Vorehe, usw. ...) jeweils eine Gebühr in Höhe von 12 Euro anfällt. Diese Gebühren werden auch dann fällig, wenn keine Anmeldung der Eheschließung erfolgt!
Ehepartner 1
Sofern Sie bereits einmal verheiratet waren, füllen Sie bitte die Angaben zu Vorehen aus. Sie können durch Klick auf das goldene Pluszeichen eine weitere Vorehe hinzufügen
Angaben zum Ex-Partner
Bitte laden Sie hier eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises für "Ehepartner 1" hoch
(pdf, jpg, png, max. 2 MB)
Ehepartner 2
Bitte laden Sie hier eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises für "Ehepartner 2" hoch
Gemeinsame Angaben
Sofern Sie gemeinsame Kinder haben, füllen Sie bitte die Angaben zu den Kindern aus. Sie können durch Klick auf das goldene Pluszeichen ein weiteres Kind hinzufügen
Angaben zu den Kindern
Wichtige Hinweise
Die Personendaten werden aufgrund des Personenstandsgesetzes (PStG) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dessen Einführungsgesetzes (BGBEG) erhoben. Sie werden nur für die Auskunftserteilung, bzw. das anschließende Anmeldeverfahren intern verwendet.
Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist oder falls ein Datenabruf nicht möglich ist setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Bearbeitung in den anderen Ämtern haben und keine Garantie übernehmen können, dass die Unterlagen rechtzeitig/zeitnah eingehen.