Stadt Schwabach

Standesamt

Nördliche Ringstr. 2a-c

91126 Schwabach

 

Eheschließung;

Antrag zur elektronischen Datenabfrage für die Eheschließung

Allgemeine Informationen

 

Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin gestellt werden!

 

Die zur Eheschließung benötigten Unterlagen können vom Standesamt Schwabach, soweit möglich, direkt von dem zuständigen Standesamt bzw. der zuständigen Meldebehörde angefordert werden.

 

Bitte beachten Sie, dass für jeden Datenabruf/Einsichtnahme außerhalb Bayerns (Geburtsregister, Melderegister, ggf. Register der Vorehe, usw. ...) jeweils eine Gebühr in Höhe von 12 Euro anfällt. Diese Gebühren werden auch dann fällig, wenn keine Anmeldung der Eheschließung erfolgt!

Ehepartner 1

Allgemeine Angaben - Ehepartner 1
Angaben zu Vorehen - Ehepartner 1

Angaben zum Ex-Partner


Hochladen von Dokumenten - Ehepartner 1

Bitte laden Sie hier eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises für "Ehepartner 1" hoch

(pdf, jpg, png, max. 2 MB)

Ehepartner 2

Allgemeine Angaben - Ehepartner 2
Angaben zu Vorehen - Ehepartner 2

Angaben zum Ex-Partner


Hochladen von Dokumenten - Ehepartner 2

Bitte laden Sie hier eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises für "Ehepartner 2" hoch

(pdf, jpg, png, max. 2 MB)

Gemeinsame Angaben

Gemeinsame Kinder

Angaben zu den Kindern

Trautermin

Wichtige Hinweise

 

Die Personendaten werden aufgrund des Personenstandsgesetzes (PStG) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dessen Einführungsgesetzes (BGBEG) erhoben. Sie werden nur für die Auskunftserteilung, bzw. das anschließende Anmeldeverfahren intern verwendet.

 

Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist oder falls ein Datenabruf nicht möglich ist setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Bearbeitung in den anderen Ämtern haben und keine Garantie übernehmen können, dass die Unterlagen rechtzeitig/zeitnah eingehen.