Stadt Schwabach

Gutachterausschuss

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Antrag auf Bodenrichtwertauskunft nach § 196 BauGB

Antragsteller*in

 

Der Bodenrichtwert wird für das/die nachfolgend genannte/n Objekt/e und Bewertungsstichtag/e benötigt:

Objekt 1:

Gebühr: 40,00 €

 

*Stichtag der Bodenrichtwerte:

Die Bodenrichtwerte werden ab 2022 regelmäßig zum 01.01. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt (01.01.2022, 01.01.2024 usw.).

 

Die Bodenrichtwerte im Zeitraum von 1980 bis 2021 wurden regelmäßig zum 31.12. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt (31.12.1980, 31.12.1982 usw.).

 

Für die Erbschafts- und Schenkungssteuerfälle, die entsprechend nach dem Jahressteuergesetz 1997 zu bewerten sind, liegen zum Stichtag 01.01.1996 Bodenrichtwerte vor.

 

 

Weiteres Objekt: